Auktions
bedingungen

Benefiz-Kunstauktion zugunsten des
Elternhilfe für krebskranke Kinder Leipzig e. V.


Die Erlöse aus der Auktion und dem Verkauf der Werke kommen dem
Elternhilfe für krebskranke Kinder Leipzig e. V. sowie den beteiligten Künstlern zugute.


Für die persönliche Teilnahme an der Auktion ist keine vorherige Anmeldung erforderlich, wird jedoch bis 3 Tage vor Veranstaltung erbeten.
  Anmeldung Teilnehmer

Wenn Sie an der Versteigerung nicht persönlich teilnehmen können, können Sie per Formular ein schriftliches Gebot abgeben. Telefonangebote sind ebenso möglich, werden ausschließlich auf Risiko des Telefonbieters durchgeführt und der Veranstalter kann nicht für Irrtümer haftbar gemacht werden. Um sicherzustellen, dass ein schriftliches oder Telefonangebot berücksichtigt wird, muss das ausgefüllte Formular spätestens am Vortag der Veranstaltung per E-Mail an eingegangen sein.
  Anmeldung Gebote.


Die Auktionatoren behalten sich das Recht vor, Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen.


Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden und verpflichtet zur Abnahme. Sollten bei einem Los mehrere konkurrierende Gebote vorliegen, erhält das zuerst eingegangene Gebot den Vorzug. Ein Aufgeld wird nicht erhoben. Der Kaufpreis versteht sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 7 %.


Der Kaufpreis ist mit dem Zuschlag fällig, das Werk wird gekauft wie gesehen. Der Kaufpreis kann sofort nach der Auktion entrichtet werden (bar). In jedem Fall wird eine Anzahlung in Höhe von 100,00 Euro in bar am Abend der Auktion fällig. Diese wird bei Abholung des Werkes verrechnet. Der verbleibende Kaufpreis ist innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsstellung ausschließlich auf folgendes Konto zu überweisen:

KNG Service GmbH & Co. KG
Deutsche Bank
BIC: DEUTDEDBLEG
IBAN: DE 62 8607 0024 0153 7620 00


Das Werk ist innerhalb der nächsten 30 Tage nach Zahlungseingang abzuholen oder es ist eine Abholung durch ein Versandunternehmen vom Käufer selbständig zu beauftragen.


Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über. Das Eigentum an den ersteigerten Werken geht erst mit vollständigem Zahlungseingang an den Erwerber über.


Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.
Es gilt die "Salvatorische Klausel".


Am Auktionstag nicht versteigerte bzw. verkaufte Werke können noch bis 14 Tage nach der Veranstaltung erworben werden. Nachträgliche Gebote zum Mindestgebot sind in diesem Zeitraum möglich.
  Anmeldung Nachverkauf


Sämtliche Werke können vor der Versteigerung besichtigt werden. Obwohl alle Werke korrekt beschrieben wurden, kann keine Gewährleistung oder Haftung für Mängel und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Katalogbeschreibungen gegeben werden. Die Abbildungen der Werke können farblich von den Originalwerken abweichen. Wir bitten um Verständnis.